23.02.2010

Informationen
Ortschaft
6018 Buttisholz
Eintrag vom
24.02.2010 15:42 Uhr
Quelle
Gemeinde Buttisholz
Veranstalter
Webseite
Gemeinde Buttisholz
Bildmaterial

Aus dem Gemeinderat Buttisholz

Urnenbürozeit endet neu um 10.30 UhrDer Gemeinderat hat beschlossen, die Urnenbürozeit ab sofort auf eine halbe Stunde von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr zu reduzieren. Dies bedeutet, dass auch briefliche Stimmcouverts bis spätestens am Abstimmungssonntag um 10.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden müssen. Später eingehende Stimmcouverts werden nicht mehr berücksichtigt.

Von der Stimmabgabe am Abstimmungssonntag wird sehr wenig Gebrauch gemacht. Ungefähr 10 Personen stimmen heute noch direkt im Urnenbüro ab. Die Gemeinde Buttisholz hat bisher zu den wenigen Gemeinden gehört, die das Urnenbüro erst um 12.00 Uhr geschlossen haben. Somit konnte mit der Auswertung jeweils auch erst spät begonnen werden. Der Gemeinderat hat aus diesen Gründen die Urnenbürozeiten neu auf 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr festgelegt. Der Urnenbüroschluss für die briefliche Stimmabgabe fällt deshalb neu auch auf 10.30 Uhr. Die Gemeinde hat alle stimmfähigen Einwohner von Buttisholz über diese Änderung direkt im Abstimmungscouvert informiert.

Prämienverbilligungsgesuche
Die Prämienverbilligungsgesuche für die Krankenkassenprämien sind bis 30. April 2010 der AHV-Zweigstelle der Gemeinde einzureichen. Die Richtprämie für Erwachsene beträgt Fr. 274.00, bei jungen Erwachsenen ab Jahrgang 1985 bis 1991 Fr. 225.00 und bei Kindern ab Jahrgang 1992 bis 2010 Fr. 65.00 pro Monat. Ein Anspruch auf Verbilligung besteht, wenn die Richtprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung höher als 14,5 % des ganzen steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 % des steuerbaren Vermögens betragen. Wiederum werden die Richtprämien von Kindern und jungen Erwachsenen bis zum 25. Altersjahr zu 50 % verbilligt. Bei den Kinder (1992 bis 2010) nur, wenn sie unter der elterlichen Obhut der Eltern oder eines Elternteils stehen und das steuerbare Einkommen der Eltern Fr. 100'000.00 nicht übersteigt. Dasselbe gilt für die Jugendlichen (1985-1991), wenn sie sich am 1. Januar des Anspruchsjahres in einer mindestens 6 Monate dauernden Ausbildung befinden, einen Anspruch auf Ausbildungszulagen begründen und das steuerbare Einkommen nicht Fr. 100'000.00 übersteigt.
Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.ahvluzern.ch heruntergeladen werden. Wichtige Hinweise sind auf dem Merkblatt zur Prämienverbilligung ersichtlich.

Erste Rate Kantonsbeitrag an ARA ist eingetroffen

Das Finanzdepartement hat der Gemeinde Buttisholz die erste Rate des Subventionsbeitrages im Gewässerschutz (ARA) von Fr. 410'310.00 pünktlich überwiesen. Die restlichen zwei Raten werden in den Jahren 2011 und 2012 überwiesen. Der Gemeinderat ist glücklich, dass mit dem Kanton endlich ein verbindlicher Abzahlungsplan vereinbart werden konnte. Die Schuld ist über 10 Jahre alt.

Baugesuche
Baugesuche reichten ein: Einfache Gesellschaft Andreas Huber und Josef Huber für den Anbau einer Werkstatt (Eglisberg) und den Gestaltungsplan der Sonderbauzone Eglisberg sowie Urs und Claudia Zingg-Wicki für eine Sitzplatzüberdachung in der St. Ottilienstrasse 41.

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